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7g EStG,Land und Fortwirtschaft,Gewerbebetrieb

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, eine Gärtnerei hat sowohl landwirtschaftliche Einkünfte als auch gewerbliche Einkünfte (z. B. Grabpflegeleistungen). Der Gewinn im landwirtschaftlichen Teil beträgt 170.000,00 €. Im gewerblichen (gewerbesteuerpflichtigen) Teil beträgt der Gewinn 50.000,00 €. Für den Anspruch auf Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags gilt nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b EStG eine Gewinngrenze von 200.000,00 €. Frage: Handelt es sich bei der Gärtnerei um einen einheitlichen Betrieb, bei dem bei der Prüfung der Einhaltung der Gewinngrenze von 200.000,00 € der land- und forstwirtschaftliche und der gewerbliche Gewinn zusammenzurechnen sind (also 220.000,00 € und kein IAB-Anspruch) oder werden die beiden Betriebsteile als gesonderte Betriebe angesehen, so dass sowohl im land- und forstwirtschaftlichen Teil (Gewinn 170.000,00 €) als auch im gewerblichen Teil (Gewinn 50.000,00 €) ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden kann. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon im Voraus.
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