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Pferdehaltung,LuF,Pensionspferde

Mein Mandant hat ein Grundstück von 3.750 qm Größe innerhalb eines Orts (Dorf relativ in der Ortsmitte), auf dem er zwei Pferde hält. Ein Pferd ist sein eigenes und das andere Pferd ist ein Pensionspferd (per Mietvertrag durch einen Fremden eingestelltes Pferd). Das Grundstück ist eine große Rasenfläche, die auf einer Seite für ein Paddock befestigt ist (ca. 10 m * 10 m). Der Stall hat eine Grundfläche von ca. 65 qm und besteht aus einem Vorraum, einer Stallgasse, zwei Pferdeboxen von je 3 m * 3 m und einer kleinen Sattelkammer. Es ist ein Fertigteilstall, der auf eine Bodenplatte geschraubt wurde (Leichtbauweise). Es gibt noch einen Carport ohne Seitenwände. Der Rest des Grundstücks ist eine Wiese, auf die Sand aufgeschüttet wurde zur Benutzung als Reitplatz. Im Grunde handelt es sich um einen großen Garten mit aufgebautem Stall und Wiese. Das Liegenschaftskataster weist als tatsächliche Nutzung „Landwirtschaft“ aus. Der Bodenrichtwert ist 110 €/qm (Höhe wie Bauland im Umkreis). Der Entwicklungszustand weist „Baureifes Land“ aus. Art der Nutzung: „Gemischte Baufläche (auch Baufläche ohne nähere Spezifizierung)“. Bauweise: „offene Bauweise“. Es handelt sich jedoch nicht um Bauland, man dürfte also kein Einfamilienhaus auf dem Grundstück errichten. Welche Grundsteuererklärung ist abzugeben und welche Art der Nutzung anzugeben? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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