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Schenkung,Restbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant betreibt einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb. Zum Betriebsvermögen gehören 84,5 ha landwirtschaftliche Flächen sowie ein umfangreicher Maschinenpark. Der Betrieb soll an den Enkel meines Mandanten übertragen werden, der diesen anschließend weiterführt. Folgende Vorgehensweise ist geplant: 1. Vor der Übertragung des Betriebs an den Enkel sollen 175 ha an drei Kinder des Überträgers schenkweise übertragen werden. Die Flächen werden anschließend an den Enkel verpachtet. 2. Der landwirtschaftliche Betrieb wird mit allen Aktiva (Land + Maschinen) und Passiva ohne Gegenleistung an den Enkel übertragen. Mein Mandant behält sich ca. 65 ha Flächen zurück (weniger als 10 % der Restfläche nach Schenkung an die Kinder). Er verpachtet diese Flächen anschließend an seinen Enkel. Zwischen Schritt 1 und 2 werden vermutlich 1-2 Monate liegen. Die Rechtsfolgen stellen sich aus meiner Sicht wie folgt dar: 1. Die Schenkung an die Kinder stellt eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen dar. Der Gewinn ist beim Übertragenden als laufender Gewinn zu versteuern. Die Übertragung ist schenkungsteuerlich nicht begünstigt. Die übertragenen Flächen gehören bei den Kindern anschließend zum Privatvermögen. Sie erzielen hieraus Einkünfte aus VuV. 2. Die Übertragung an den Enkel erfolgt zu Buchwerten. Es wird der im Zeitpunkt der Übertragung vorhandene landwirtschaftliche Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen. Die Gesamtplanrechtsprechung findet keine Anwendung. Die Vorabübertragung an die Kinder ist nicht schädlich. Der Rückbehalt der Flächen durch den Großvater ist nicht schädlich, da es sich um weniger als 10 % der Flächen handelt und diese dann als nicht wesentliche Betriebsgrundlage gelten. Die Übertragung ist schenkungsteuerlich grundsätzlich begünstigt. Die zurückbehaltenen Flächen bleiben beim Großvater landwirtschaftliches Betriebsvermögen. Er erzielt aus der Pacht Einkünfte aus LuF. Habe ich hieraus die korrekten Rechtsfolgen gezogen?
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