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Im Rahmen der Veranlagung für das Jahr 2010 wurde ein Investitionsabzugsbetrag für ein betriebliches Kfz gebildet. Das Kfz wurde im Jahr 2011 angeschafft. Ausschließlich betriebliche Nutzung ist nachgewiesen. Bei der Veranlagung 2011 wurde das Kfz auf 5 Jahre abgeschrieben ohne das der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst wurde. Im Rahmen der Veranlagung 2013 möchte das Finanzamt den Investitionsabzugsbetrag als nicht genutzt rückwirkend (Veranlagung 2010) auflösen. Veranlagungen bis einschließlich 2012 sind bestandskräftig. Gibt es eine Möglichkeit die Auflösung noch in 2011 zum Zeitpunkt der Anschaffung für das Kfz zu nutzen?
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