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Verheirateter Steuerpflichtige hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 92.938,00 € aus der Tätigkeit als Heizungsinstallateur. Der Gewerbesteuermessbetrag beträgt 2.394,00€ und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer 10.653,00 €. Des Weiteren hat er aus einer Mitunternehmerschaft einen Verlustanteil in Höhe von -1.178,00€. Aus der Mitunternehmerschaft hat er einen anteiligen Gewerbesteuermessbetrag von 369,00€ und anteilige zu zahlende Gewerbesteuer von 1.642,00€. Weitere Einkünfte der Eheleute: Ehemann -771,00€ (V+V); Ehefrau +9.200,00 € (nichtselbständige Tätigkeit) Frage: Erfolgt eine Ermäßigung nach § 35 EStG für die negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Mitunternehmerschaft)? Ansicht Finanzamt: Ermäßigung 2.394,00 € x 3,8 = 9.098 € (keine Berücksichtigung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags aus der Mitunternehmerschaft, da Verlust! (BMF vom 24.02.2009 RZ 10) Zutreffend? oder 2.394€ + 369€ = 2.763€ x 3,8 = 10.500€ (ggfs. FG Münster vom 12.12.2013 – 13 K 4566 / 10 E?)
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