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Der Ehemann ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG. Ehemann und Ehefrau sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses. Die Eheleute vermieten an die UG ein Arbeitszimmer inkl. Mobiliar.Liegt eine Betriebsaufspaltung vor?Ist eine personelle Verpflechtung in diesem Fall gegeben?Liegt eine sachliche Verpflechtung vor, wenn ein Arbeitszimmer vermietet wird?
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