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Ausgangssituation ist das Bestehen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung: Am Betriebsunternehmen, einer GmbH & Co. KG, sind A und B als Kommanditisten zu jeweils 50 % beteiligt. Im gleichen Verhältnis sind A und B an der Komplementär GmbH beteiligt. Darüber hinaus sind A und B auch als Gesellschafter zu jeweils 50 % an einer GbR beteiligt, die in ihrem Eigentum befindliche Grundstücke an die Betriebsgesellschaft verpachtet.Nun möchten sich A und B auseinandersetzen. Dies soll dergestalt erfogen, dass A am Ende der Auseinandersetzung 100 % der Anteile an der GbR und B am Ende der Auseinandersetzung 100 % der Anteile an der GmbH & Co. KG sowie an der Komplementär GmbH hält. Die Verpachtung der Grundstücke von der GbR an die GmbH & Co. KG soll auch nach der Auseinandersetzung fortgesetzt werden.Frage: Lässt sich die oben geschilderte Auseinandersetzung von A und B steuerneutral unter Fortführung der Buchwerte durchführen oder entsteht in jedem Fall abhängig von den Wertigkeiten der auszutauschenden Beteiligungen ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bzw. -verlust? Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort.
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