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Ein Gewerbebetrieb wird innerhalb einer Familie z.B. an den Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unstrittig unentgeltlich (mit Versorgungsleistung) übergeben. Die Buchwerte sind damit nach § 6 (3) EStG fortzuführen.Wie ist zu verfahren, wenn die Firma den Gewinn zulässig nach § 4 (3) EStG ermittelt und der Erwerber diese Gewinnermittlungsart fortführen will? Ist hier einfach eine Weiterführung der § 4 (3) EStG-Rechnung mit Buchung nach Zahlung durch den Erwerber möglich oder muss eine Schluss- und Eröffnungsbilanz jeweils mit Übergangsrechnung erstellt werden?Wie ist zu verfahren, wenn vereinzelte Zahlungen noch vom Übergeber nach dem Übertragungsstichtag gezahlt werden. Kann vereinbart werden, dass der Übergeber noch bestimmte festgelegte vorhandene Verbindlichkeiten bezahlen muss?Wie ist § 6 Abs. 7 EStG zu verstehen? Ist dies nur eine technische Anmerkung und kann der Übernehmer wie bei einem Bilanzierer die Abschreibung fortführen und noch nicht verbrauchte Sonderabschreibungen nutzen?
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