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Unsere Mandantin hat eine 80 qm Eigentumswohnung erworben. Die ETW befindet sich nicht am Wohnort der Mandantin. Die ETW ist zur Zeit noch spartanisch ausgestattet (sowohl das private Schlafzimmer, als auch die bereits betrieblich genutzten Räume), z.T. stehen Zimmer noch leer. Eine betriebliche Nutzung soll und wird in steigendem Maß erfolgen. Entsprechend wurde bereits ein Investitionsabzugsbetrag für Büromöbel geltend gemacht. Eine Skizze der Wohnung mit dem aktuellen Nutzungsstand plus eingezeichneten Zugängen Büromöbel für die geplante endgültige Nutzung, die Büromöbel entsprechen dem Investitionsabzugsbetrag, liegt dem Finanzamt vor. Das Finanzamt rechnet nun die Leerstandsflächen und die provisorisch betrieblich ausgestatteten Flächen dem Privatvermögen zu und berücksichtigt dabei nicht die zukünftige geplante Nutzung. Die ETW wurde mit Kredit und Eigenmitteln erworben, der Wert der ETW übersteigt den Wert des Darlehens. Ist die Auffassung des FA korrekt? Kann die ETW nicht dem gewillkürten Betriebsvermögen, ermittelt anteilig nach der Endnutzung, zugerechnet werden?
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