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Mein Mandant hat seinen 100%-Anteil an der A-GmbH & Co. KG veräußert. Die KG ist zu 100 % an der B-GmbH beteiligt. Diese Beteiligung ist mitveräußert. Der Verkauf erfolgte mit notariellem Vertrag vom 18.12.2014. Die Abtretung des KG-Anteils und des GmbH-Anteils erfolgt laut Vertrag aufschiebend bedingt durch die Zahlung des Kaufpreises und die Eintragung im Handelsregister. Der auf den KG-Anteil entfallende Gewinn des Jahres 2014 steht dem Erwerber bereits ab 1.1.2014 zu. Ebenso erfolgt der Verkauf des GmbH-Anteils mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1.1.2014. Die Kaufpreiszahlung und die Eintragung im Handelsregister erfolgt im Februar 2015. Laut Vertrag stellen sich die Parteien so, als ob Nutzen und Lasten der zu übertragenden aktiven und passiven Vermögensgegenstände zum 01.01.2015 (zweitausendfünfzehn) 0.00 Uhr übergegangen sind (als "steuerlicher Vollzugstag" im Vertrag bezeichnet). Die Einkommensteuer auf den Gewinn bis zum steuerlichen Vollzugstag ist vom Verkäufer zu tragen. Hat mein Mandant den Veräußerungsgewinn im Jahr 2014 oder 2015 realisiert?
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