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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine GmbH & Co. KG an der die Gesellschafter A mit 55% und B mit 45% beteiligt sind (bei beiden Gesellschaften; die GmbH Anteile werden persönlich von den Gesellschaftern gehalten). A will nun seine Anteile an B verkaufen zu einem Wert von € 180.000,00. Dies entspricht rd. 50% des Verkehrswerts der Anteile, so dass aus meiner Sicht eine teilentgeltliche Veräußerung vorliegt!? Der Veräußerungsgewinn beträgt für A € 100.000,00. Meine Fragen nun: 1. Bekommt A den Freibetrag weil der € 136.000,00 nicht überschreitet? Oder muss ich bei den € 136.000,00, weil nur 50% entgeltlich veräußert werden, sagen, dass von den € 136.000,00 nur 50% veräußert wurden und damit der Betrag von € 136.000,00 x 50% = € € 68.000,00 überschritten ist? 2. Bekommt A den Freibetrag von € 45.000,00 in voller Höhe oder nur zu 50% weil nur 50% entgeltlich veräußert werden? 3. Gewerbesteuer fällt wohl keine an? Für Ihre Bemühungen vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Schleeh
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