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Der Steuerpflichtige hat 2 Betriebe (unterschiedliche Branchen). Jeweils freiberufliche Tätigkeit. Gewinnermittlung jeweils nach § 4 Abs 3 EStG. Betrieb A hat im VZ 2014 einen Gewinn in Höhe von 150.000 Euro bei einem BV iHv 50.000 Euro. Betrieb B hat im VZ 2014 einen Gewinn in Höhe von 40.000 Euro bei einem BV iHv 15.000 Euro. Für den Betrieb A sind größere Investitionen (Neuanschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung) in den VZ 2015 und 2016 geplant. 1.) Ist die Bildung eines IAB im Betrieb B in Höhe von 50.000 Euro (40% von 125.000 Euro) möglich, wenn diese vom Betrieb B angeschafften Wirtschaftsgüter an den Betrieb A zur betrieblichen Nutzung vermietet werden? 2.) Kann im Betrieb A ein IAB gebildet werden, wenn ab dem VZ 2014 eine Umstellung der Gewinnermittlung auf § 4 Abs 1 EStG erfolgt?
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