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Der Mandant hat 1998 eine Schiffsbeteiligung (KG-Anteil) erworben. Zum 01.01.2003 wurde zur Besteuerung nach § 5 a EStG gewechselt. Im November 2012 wurde Antrag auf Insolvenz gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde am 27.03.2013 eröffnet. Wäre ein Wechsel zur Besteuerung von § 5 a EStG zu § 5 EStG grundsätzlich möglich gewesen? Für welches Veranlagungsjahr wäre dies frühestens möglich gewesen und wann hätte ein Antrag spätestens gestellt werden müssen?
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