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Mein Mandant hat Dez. 2006 eine Betriebshalle gekauft, in der er seinen Gewerbe betrieben hat. Bedingt durch die Verlegung des Betriebssitzes hat er ein neues Gebäude gekauft. Die ursprüngliche Halle wurde in 2011 an einen Dritten veräußert. Den Veräußerungspreis haben wir gem. § 6b EStG steuerfrei zurückgestellt und mit dem Erwerb des neuen Gebäudes aufgelöst Innerhalb einer BP hat nun die Finanzverwaltung die Rücklage aufgelöst mit der Begründung das Grundstück war nicht 6 Jahre im BV. Müssen die in § 6 b Abs. 4 Nr. 2 EStG genannten Voraussetzungen alle vorliegen, oder gibt es einen anderen Weg ?
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