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An einer Besitz-GbR (Betriebsaufspaltung) sind 3 Gesellschafter beteiligt, die auch jeweils an der Betriebs-GmbH beteiligt sind. Sowohl aus der GmbH als auch der GbR sollen nun zwei Gesellschafter im Laufe weniger Monate ausscheiden (davon ein Gesellschafter unentgeltlich). Die Anteile sollen auf den verbleibenden Gesellschafter übergehen. Laut Gesellschaftsvertrag der GbR hat der verbleibende Gesellschafter ein Übernahmerecht, bei dessen Gebrauch ihm das Gesellschaftsvermögen ohne Einzelübertragung anwächst. Der Ausscheidende ist laut Vertrag abzufinden. Kommt es hier zu einer steuerschädlichen Beendigung der Betriebsaufspaltung insbesondere durch die Änderung der Gesellschaftsform der Besitzgesellschaft von GbR zu Einzelunternehmen?
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