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Unternehmer betreibt seit 2010 eine Photovoltaikanlage (= Gegenstand des Gewerbebetriebs). Im Jahr 2012 bestellt(!) er eine zweite Photovoltaikanlage und macht einen Investitionsabzugsbetrag geltend (40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten). Bestellung in 2012 unter dem Eindruck: Es liegt eine Betriebserweiterung vor, welche eine verbindliche Bestellung voraussetzt um einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen zu können. 2014 wird eine Photovoltaikanlage gekauft und in Betrieb genommen. Allerdings ist dies nicht die bestellte aus 2012. Die Bestellung aus 2012 wurde storniert eine Entschädigung wurde nicht vereinbart bzw. festgesetzt, noch verlangt. Ist der Investitionsabzugsbetrag (Einkommensminderung) aus 2012 steuerlich haltbar?
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