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Gesellschafter A) hält 25% vom Stammkapital. Er hat eine Forderung gegen seinen total überschuldete GmbH. Er verzichtet auf 50 % seiner Forderung gegen Besserungsschein. Den Besserungsschein verkauft er anschließend an Mitgesellschafter (B) zum Wert von 3 % seines Forderungsverzichts. Er scheidet sodann aus der GmbH aus durch Verkauf der Anteile an fremde Dritte. Der Gesellschafter (B) gerwährt der GmbH ein Darlehn in Höhe der zweiten 50 % der Forderung. Diese zahlt sodann den Betrag an den ausscheidenden Gesellschafter (A) aus. Sanierungsgewinn wird verbucht auf freie Kapitalrücklage. Nach einem Jahr macht die GmbH unerwartet hohen Gewinn und kann den Besserungsschein an Gesellschafter (B) zahlen. Folgen bei GmbH und den Gesellschaftern?
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