Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Bei der EÜR 2013 wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen (USTVA) 11/2012 – 10/2013 als Betriebsausgabe erfasst (Dauerfristverlängerung). Von Seiten des FA wurde die USTVA 11/2013 (Erstattung 2 T€) noch dem Jahre 2013 zugerechnet. Jene 2 T€ wurden unserem Mandanten am 08.01.2014 erstattet. Dies ist insoweit ohne Auswirkung; die EÜR 2014 ist noch nicht gefertigt. Des Weiteren wurde die Nachzahlung in Höhe von 3 T€ der USTVA 11/2012 im Jahre 2013 nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Jene USTVA wurde fristgemäß abgegeben; das FA hat den Betrag am 14.01.2013 abgebucht. Folglich wurde der Gewinn der EÜR 2013 um 5 T€ erhöht. Der Gewinn des Jahres 2012 ist aber unverändert geblieben. Jene Betriebsausgabe wurde von Seiten des FA dem Jahre 2012 zugeordnet; eine Korrektur des Bescheids 2012 ist – da bestandskräftig - nicht erfolgt. Jene 3 T€ haben sich somit gar nicht als Betriebsausgabe ausgewirkt. Das BFH – Urteil vom 11.11.2014 – VIIII R 34/12 ist uns bekannt. Deadline generell der 10.01.XX. Der BFH hat dies allerdings zu einem Sachverhalt entschieden, in welchem die Schuld per Überweisung getilgt wurde. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist dies auf Fälle mit Lastschrifteinzugsermächtigungen nicht anzuwenden. Sofern Lastschriftseinzugsermächtigung erteilt ist und die USTVA firstgerecht zum 10.01.2013 (Donnerstag) eingereicht worden ist, gilt lt. Finanzverwaltung die Zahlung als am Fälligkeitstag (10.01.2013) bewirkt. 1.) Ist jene Unterscheidung Lastschrifteinzugsemächtigung versus Überweisung zutreffend? 2.) Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Meinung der Finanzverwaltung bei Lastschrifteinzugermächtigung? Problematik der AO: Jene 3 T€ der USTVA 11/2012 habe sich somit weder in 2012 noch in 2013 ausgewirkt. 3.) Greift die Korrekturvorschrift des § 129 AO? Das FA hätte doch schon bei der Prüfung der EST 2012 feststellen müssen, dass jene Betriebsausgaben dem Jahre 2012 zuzurechnen sind.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen