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Ein Steuerpflichtiger betreibt einen Imbiss als gewerbliches Einzelunternehmen. Er erzielt Umsätze zu 7%. Jetzt hat er zur Kundenbindung Bonuskarten an die Kunden ausgegeben. Es handelt sich um Stempelkarten für 9 Stempel. Je Gericht erhält der Kunde einen Stempel. Dann erhält der Kunde das 10. Gericht gratis. Auf den Karten vermerkt der Imbissbetreiber, welches Gericht gratis abgegeben wurde, z.B. Bratwurst, Bockwurst u. ä. Wie ist die Abgabe des 10. Gratis- Gerichts einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich zu bewerten.
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