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Unser Mandant hat für eine Versicherungsagentur für die Jahre 2004 bis 2012 den Jahresabschluss als Bilanz erstellt. Kann hier im Jahre 2013 ohne weiteres ein Wechsel auf Gewinnermittlung erfolgen? Die Umsätze in den letzten Jahren liegen bei ca. 300 T €. Kann hier noch ein Wechsel auf Gewinnermittlung für das Kalenderjahr 2012 erfolgen, auch wenn die Steuerbescheide schon da sind also schon endgültig veranlagt wurde?Weiterhin haben wir noch eine Abgrenzungsfrage. Unser Mandant erhält im März eines Jahres jeweils eine Auszahlung von der Agentur für bestehende Verträge. Diese Auszahlung wird als Boni betextet und ermittelt sich auf Basis der Abgeschlossenen Verträge. Diese Auszahlung ist jedoch an gewisse Voraussetzungen gebunden: Diese Boni werden nur ausgezahlt, wenn man im Folgejahr einen bestehenden Vertrag mit der Agentur hat. Das heißt sollte man bis zum 28.02. des Folgejahres nicht mehr bei der Agentur sein, dann würde diese Zahlung im März nicht erfolgen. Sind diese Boni Zahlungen im Jahresabschluss abzugrenzen?
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