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Unsere Mandantin hat im Anlagevermögen zwei PKW´s. Bei dem ersten Pkw wird die 1%-Regelung für die private Nutzung angewendet, bei dem zweiten Pkw wird ebenfalls nach der 1%-Methode über das Gehalt eines Angestellten abgerechnet. Dieser darf den PKW uneingeschränkt auch privat nutzen. Das Gehalt des Angestellten beträgt bei der genannten Arbeitgeberin A 450,00 € für die PKW-Nutzung sowie zusätzlich 100,00 €, so dass ein normales steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (in der Gleitzone) vorliegt. Er ist auch tatsächlich beruflich tätig, die Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte werden ebenfalls versteuert. Zusätzlich zu dem genannten (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis ist der Angestellte bei einem weiteren Arbeitgeber B angestellt. Hier hat er umfangreiche Werbungskosten durch die Fahrten zur Tätigkeitsstätte sowie Reisekosten zu Kunden des Arbeitgebers, die er in seiner ESt-Erklärung geltend machen möchte. Durch die 1%-Regelung beim Arbeitgeber A sind sämtliche privaten Fahrten abgegolten. Alle Kosten, die mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug in Zusammenhang stehen, werden vom Arbeitgeber A getragen. Fragen: Gibt es beim Werbungskostenabzug des Angestellten bei den beiden Arbeitsverhältnissen etwas zu beachten? Ändert sich die Rechtslage, wenn Arbeitgeberin A seine Ehefrau ist?
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