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Eine Ärztin hat für einen PKW einen Investitionsabzugsbetrag von 20.000,00 € gebildet. Der PKW wird zwei Jahre später angeschafft und die berufliche Nutzung durch Aufzeichnungen (kein Fahrtenbuch) mit 97 % nachgewiesen. Mangels ordnungsgemäßem Fahrtenbuch wird für den Privatanteil die 1%-Regelung angewendet. Das Finanzamt will die Bildung des IAB rückgängig machen und beruft sich dabei auf ein Schreiben des BMF nachdem bei Anwendung der 1%-Regelung automatisch die private Nutzung mit mehr als 5 % unterstellt wird und die Bildung eines IAB unzulässig ist. Ob in diesen Fällen Aufzeichnungen oder ein Fahrtenbuch geführt wird ist unerheblich. Fragen: Schließt die Anwendung der 1%-Regelung nach § 6 EStG die Bildung eines IAB wirklich aus? Ist die berufliche Nutzung durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachzuweisen oder genügen hier auch Aufzeichnungen?
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