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Meine Mandantin möchte ihren landwirtschaftlichen Betrieb (nur Verpachtung) auf den Sohn übertragen. Es handelt sich um 14.33 ha mit einem Verkehrswert von ca. 1.150.000,00 Euro. Die Pachteinnahmen belaufen sich jährlich auf ca. 16.000,00 Euro. Im Gegenzug zahlt der Sohn der Mutter eine Rente i.H.v. jährlich 18.000,00 Euro und lässt die Mutter unentgeltlich in einem von ihm gebauten Haus wohnen. Der jährliche Mietwert des Hauses beträgt 7.200,00 Euro. Die Mutter ist am 26.03.1938 geboren.Fragen: Ist eine Übertragung gem. § 6 Abs. 3 EStG möglich, obwohl die Mutter eine Rente und ein Wohnrecht bekommt?Oder ist die Unentgeltlichkeit nicht gegeben? Kann der Sohn die Rente und den Mietwert der Wohnung als dauernde Last geltend machen?Muss die Mutter den Mietwert und die Rentenzahlung als sonstige Einkünfte versteuern?Ist die Schenkung Schenkungssteuerfrei, da ja landwirtschaftliches Betriebsvermögen verschenkt wird, bzw. der Freibetrag für den Sohn ja 400.000,00 Euro beträgt?
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