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Die beiden Kommanditisten sind aus der GmbH & Co.KG ohne Entgelt ausgeschieden (einfaches Anwachsungsmodell). Die verbleibende Gesellschafterin - GmbH führt die Geschäfte fort. Die Kapitalkonten der bisherigen Kommanditisten werden als Verbindlichkeitskonto bzw. Forderungskonto fortgeführt.Frage: Ist das Forderungskonto an den bisherigen Kommanditisten (Handeslbilanzausweis: nicht durch Vermögenseinlage gedeckter Verlustanteil / vortragsfähiger Verlust gem. § 15a EStG) tatsächlich in der GmbH fortzuführen oder muß dieser als
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