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Ärztin kauft 50% einer Gemeinschaftspraxis. Rechtswirkung des Vertrages ist der 01.07.2014, wirtschaftlicher Übergang der 01.01.2014. Bezahlt werden hierfür am 01.07.2014 200.00,00 €. Bei der kassenärtzlichen Vereinigung wurde Antrag auf Nachbesetzung gestellt. Wie ist die steuerliche Auswirkung? Handelt es sich bei den 200.000,00 € um einen Praxiswert der abgeschrieben wird und als Sonderbetriebsausgaben in die gesonderte Gewinnfeststellung einfließt, oder müssen 50% des Anlagevermögens der Gemeinschaftspraxis abgerechnet werden? Wird ab 01.01. oder ab 01.07. abgeschrieben?
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