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Ein GmbH-Gesellschafter hat eine Darlehensschuld gegenüber der GmbH. Gleichzeitig ist dieser Betrag auf der Passivseite seiner Sonderbilanz bei der zugehörigen Besitz-GbR ausgewiesen. Wenn nun der Gesellschafter seine Anteile (GmbH und GbR) verkauft und sein Nachfolger die Darlehensschuld gegenüber der GmbH nicht übernimmt, kann es sich ja nicht mehr um Sonderbetriebsvermögen handeln. Kann diese Position im Sonderbetriebsvermögen als Einlage des Empfängers gebucht werden oder führt der Wegfall zu einem Gewinn beim ausscheidenden Gesellschafter?
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