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Es handelt sich um ein Kino. Die Kunden können Sachgutscheine und Wertgutscheine erwerben und auch Geldguthaben auf Kundenkarten aufladen. Bei Ausgabe dieser Gutscheine und Aufladung der Kundenkarten steht das Geld dem Kino zur Verfügung. Die Umsatzsteuer aus den Sachgutscheinen wird bei Ausgabe dieser abgeführt. Zum Jahresende ist ein größerer Betrag an ausgegebenen Gutscheinen und aufgeladenen Kundenkartenguthaben noch nicht eingelöst. Der Kinobetreiber hat zwar das Geld hat aber noch die Leistung zu erbringen. Ein bestimmtes Datum, wann die Gutscheine eingelöst werden müssen gibt es nicht. Wie ist diese Leistungsverpflichtung in der Handels- und in der Steuerbilanz zu bilanzieren? Bitte nennen Sie mir auch jeweils die gesetzlichen Grundlagen hierfür.
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