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Ungewollte Entnahme bei einer Betriebsaufspaltung Vater ist seit über 10 Jahren zu 51 % , Schwiegersohn (Ehemann von Tochter A) zu 49 % Gesellschafter der Betriebs-GmbH. Ehefrau des Vaters (Mutter der beiden Töchter) ist 100 % Eigentümerin von 2 Eigentumswohnungen, die als Büro genutzt und an die GmbH vermietet werden. Vater verstirbt 2011 und vererbt per Testament seine 51 % der Betriebs-GmbH an seine Ehefrau (Mutter der beiden Töchter). Damit entstand eine Betriebsaufspaltung. Mutter überlässt in 2013 je eine Eigentumswohnung unentgeltlich an jede ihrer beiden Töchter A und B (ohne vorherige Steuerberatung). Die GmbH nutzt die Eigentumswohnungen weiter. Gemäß BFH VIII R 25/01 entsteht ein Entnahmegewinn. Berechnet sich der Entnahmegewinn als Differenz des Teilwerts in 2013 zum Einlagewert (Teilwert) 2011 (Tod des Vaters) oder zum Buchwert des Jahres 2011 ? Könnte durch Rückabwicklung der Schenkung bzw. Aufhebung des Schenkungsvertrages zwischen Mutter und Töchter die Entnahme vermieden werden?
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