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Eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt will sich an einer GmbH still beteiligen. Die Beteiligung soll nicht gegen Zahlung eines Geldbetrages erfolgen, sondern der stille Gesellschafter will die Beteiligung in Form seines Fachwissens erbringen. Die stille Beteiligung soll als atypisch stille Beteiligung ausgestaltet sein, d.h der stille Gesellschafter ist am Gewinn, Verlust und stillen Reserven beteiligt.Kann die Vermögenseinlage in Fachwissen erbracht werden? Eine Bewertung dieses Wissens ist nicht möglich, somit kann die Vermögenseinlage beim Geschäftsinhaber (GmbH) nicht als Verbindlichkeit passiviert werden. Weiterhin ist im Vertrag vorgesehen das die stille Beteiligung später in Anteile der GmbH gewandelt werden soll. Wie könnte das Bewertungsverfahren zur Wertfindung für die spätere Wandlung in GmbH-Anteile des Geschäftsinhabers aussehen? Welche vertraglichen Formulierungen sollte man wählen? Gibt es weitere Hinweise zur gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Behandlung beim stillen Beteiligten (UG) und beim Geschäftsinhaber (GmbH). Wie werden die jährlich ausgezahlten Gewinnanteile bei der GmbH (Geschäftsinhaber) und beim stillen Beteiligten (UG) behandelt? Gibt es weiterführende Literatur zu diesem Thema?
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