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Mandant hat unstreitig von 2007 bis 2010 einen gewerblichen Grundstückshandel (Verkauf von 70 ETW) in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben.Im Dezember 2009 hat der Mandant ein in seinem Privatvermögen und Alleineigentum stehende Immobilie (Vermietung eines Hotels, Gastronomie und Einzelhandel) an eine neu gegründete GmbH & Co. KG (Mandant= Alleingesellschafter) verkauft. Vereinbarter Kaufpreis 8.900.000,00 €. Anschaffungskosten 2005-bis2009 16.000.000,00 €. Erklärter Verlust gem. § 23 EStG= 7.100.000,00 €.Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde ein Verkehrswertgutachten erstellt. Gemeiner Wert zum Verkaufsstichtag 10.500,000,0 €. Die Betriebsprüfung will das verkaufte Grundstück dem gewerblichen Grundstückshandel zuordnen und den Verkauf insgesamt als unentgeltliche Übertragung werten, weil der Kaufpreis den Buchwert unterschreitet (unter Hinweis BFH 1.12.2005, BStBl. 2006 II S.259 sowie auf BFH-Urteil vom 19.09.2012, IV R 11/12, siehe auch Schmidt 13. Auflage 2013 § 16 RNr. 59.Frage: Kann der Verkauf einem gewerblichen Grundstückshandel zugerechnet werden, wenn das Rechtsgeschäft als unentgeltlich (m.E. teilentgeltlich) eingestuft wird und der Erwerber zu 100% dem Verkäufer gehört?
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