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Es geht um eine Freiberuflerin mit einer Einzelpraxis. Jetzt sind Umstände eingetreten, die eventuell für das Jahr 2015 gewerbliche Einkünfte aus der Einzelpraxis entstehen lassen könnten. Dieser Umstand könnte erst im Rahmen einer Betriebsprüfung in vielleicht 2-3 Jahren offenkundig werden. Der Einkommensteuerbescheid ist voraussichtlich in dem Zeitpunkt schon bestandskräftig. Wenn das Finanzamt im Nachhinein bei Bestandskraft der Steuerbescheide feststellt, dass gewerbliche Einkünfte bestanden haben und nachträglich Gewerbesteuer festsetzt, besteht dann auch noch die Möglichkeit der Anrechnung auf die Einkommensteuer mit dem 3,8 fachen des gewerblichen Hebesatzes? Kann dann der Einkommensteuerbescheid meiner Mandantin zu ihren Gunsten noch geändert werden, obwohl der Einkommensteuerbescheid schon bestandskräftig ist?
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