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B hat in den Jahren 2008 bis 2010 nachhaltig einen Gewinn von über 50.000,00 € aus Gewerbebetrieb erzielt. Hieraus resultierend wurde B (seither Überschussrechner) durch das Finanzamt ab dem Jahr 2013 zur Bilanzierung verpflichtet. Im Jahr 2014 und geschätzt Folgejahren werden die betrieblichen Gewinne nicht über 50.000,00 €  liegen. Zu welchem Zeitpunkt kann B einen Wechsel der Gewinnermittlungsart auf Einnahmen-/Überschussrechnung vornehmen? Ergeben sich besondere Bedingungen, weil er durch das Finanzamt zur Bilanzierung aufgefordert war?
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