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An einer GmbH & Co. KG sind beteiligt: GmbH A als Komplementär, GmbH B und GmbH C als Kommanditisten. Im Laufe des Jahres 2008 scheidet der Komplementär, die GmbH A aus. U.E. ist jetzt eine GmbH & Co. oHG entstanden und es sind nur noch vollhaftende Gesellschafter (B und C GmbH) vorhanden.Was geschieht mit den verrechenbaren (Alt)-Verlusten aus den Vorjahren bzw. den Verlusten ab Ausscheiden der A GmbH, sind diese verrechenbar oder ausgleichsfähig?
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