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An einer XY-GmbH & Co. KG sind X als Kommanditist und Y als Komplementär-GmbH beteiligt. Von der XY-GmbH & Co. KG werden für den Kommanditisten X freiwillige Beiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft entrichtet und im Rahmen der Gewinn- und Verlusrechnung entsprechend als Aufwand gebucht. Diese Beiträge werden ohne gesetzliche Verpflichtung übernommen. Handelt es sich hierbei um eine Betriebsausgabe der XY-GmbH & Co. KG? Ist der Gewinn evtl. um einen Eigenverbrauch für den Gesellschafter zu erhöhen?
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