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Mein Mandant hat im Jahr 2012 die letzten 10 % seines Anteils an der M-GmbH & Co. KG und der Komplementär-GmbH im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge unentgeltlich an seinen Sohn übertragen. Ein im Sonderbetriebsvermögen befindliches Grundstück (ehemaliger Firmensitz, vor 20 Jahren zu Wohnungen umgebaut und fremdvermietet) wurde zum Teilwert entnommen und entsprechend versteuert. Sein Sohn hat jetzt seinen 100 %igen Anteil an der KG und der GmbH veräußert. Greifen hier Behaltefristen? Muss mein Mandant gegebenfalls rückwirkend die Teilwerte für den übertragenen Mitunternehmeranteil ansetzen?
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