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Ein selbständiger Unternehmer (EDV-Dienstleistungen) nutzt innerhalb seiner Wohnung ein Zimmer als Büro. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Außendienst. Im Büro verrichtet er seine Verwaltungsarbeit. In diesem Büro arbeitet auch seine einzige Mitarbeiterin in Teilzeit (Ehefrau). Gelgentlich werden Treffen mit Kunden im Büro durchgeführt. Ist das Büro als Betriebsstätte oder als häusliches Arbeitszimmer zu bewerten?
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