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Zum Vermögen einer KG gehört Grund und Boden, der mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Der Grund und Boden ist durch Erbpacht an die Eigentümer-Eheleute überlassen. Das Grundstück soll in absehbarer Zeit aus dem Betriebsvermögen entnommen werden, weil der Inhaber seine Anteile an der KG auf seinen Sohn, der bisher zu 50% an der KG als Kommanditist beteiligt ist, übertragen will. Ist eine gewinnneutrale Entnahme möglich?
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