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Unser Mandant (eine Gaststätte) lässt ihre Mitarbeiter 1 Mittagsessen am Tag verzehren. Dafür habe ich 90,- (Sachbezugswert für eine Mahlzeit im Monat) jeweils bei jedem individuell versteuert. Zuzahlungen der Arbeitnehmer müssen nicht geleistet werden. Meine Frage nun, ob ich die 90,- überhaupt für eine individuelle Versteuerung ansetzen darf (da keine Aufzeichnungen weiter geführt werden) oder ob die nur für die Pauschalversteuerung gelten?
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