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A erhalt von der Versicherungsgesellschaft X auf seinem Geschäftskonto eine Gutschrift in Höhe von Euro 10.000,00. Es stellt sich heraus, dass die Versicherungsgesellschaft sich in der Bankverbindung geirrt hat. Der Betrag war für eine fremde Dritte Person als Erstattung eines Kaskoschadens bestimmt. Im Folgejahr A den Betrag an die Versicherungsgesellschaft zurück. Wie ist dieser Betrag bei der Gewinnermittlung nach §4 Abs.3 EStG zu behandeln? (Durchlaufender Posten oder Einnahme und Ausgabe?)
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