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Verkauf von Bildern

Fragestellung

Eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person ist im Besitz diverser Gemälden, welche sie vor mehr als 10 Jahren privat gekauft hat. Diese Gemälde waren stets Privatvermögen und man hat auch damit keine Einkünfte erzielt. Frage: Ist ein Verkauf dieser Gemälde steuerpflichtig? Ab welcher Anzahl von Verkäufen in welchem Zeitraum läuft man Gefahr als gewerblich und somit steuerpflichtig eingestuft zu werden?

Kurzgutachten

Für die Steuerbarkeit dieser Vorgänge sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen.

Erstens muß der Verkaufsvorgang einer der 7 Einkunftsarten zuzuordnen sein.

In Ihrem Fall kann es entweder zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 EStG kommen, oder aber zu sonstigen Einkünften nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.V.m §22 Nr. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Die zweite Variante nach § 23 EStG ist von vorherein aufgrund des Zeitablaufes auszuschließen.

Für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit nach § 15 EStG kommt es auf folgende Merkmale an :

  • selbständige 
  • nachhaltige Tätigkeit mit
  • Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr
  • mit Gewinnerzielungsabsicht, wobei diese auch nur nebensächlich sein kann

In Ihrem geschilderten Fall hängt es im wesentlichen von der Nachhaltigkeit der Tätigkeit ab. Handelt es sich hier um die Auflösung einer Sammlung innnerhalb eines Kalenderjahres wäre keine Nachhaltigkeit gegeben, da es sich hierum eine einmalige Tätigkeit handelt die sich auf einen bestimmten Zeitraum erstreckt und es läge keine Wiederholungsabsicht vor. 

Werden jedoch Bilder einzeln über einen längeren Zeitraum immer wieder veräußert, dann kann man von Nachhaltigkeit sprechen (H15.2 EStH). 

 

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