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In einem Mehrfamilienhaus gab es für eine Wohnung in letzter Zeit verstärkten Mieterwechsel. Der Vermieter überlegt nun diese Wohnung als „Ferienwohnung“ an wechselnde Gäste tage- oder wochenweise zu vermieten. Die Wohnung soll dazu möbliert (Küche, Einrichtung , Tische Stühle Schränke, Bett und TV) werden. Sie verfügt über einen W-Lan Zugang aber über keinen Telefonzugang. Der Vermieter übernimmt die Endreinigung und stellt die Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung, die beim Auszug bzw. bei längerer Vermietung wöchentlich gewechselt werden. Es wird keinerlei Verpflegung angeboten, auch kein Frühstück. Die Wohnung soll über das Internet angeboten werden. Es soll aber keine Vermietungsagentur eingeschalten werden. Handelt es sich bei der Vermietung noch um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder bereits um solche aus Gewerbebetrieb? Bis zu welchen Zusatzleistungen liegen noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ab wann liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor? Gibt es hierzu eine Kriterienliste?
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