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Ein GmbH-Gesellschafter hält seine GmbH-Beteiligung im Sonderbetriebsvermögen einer Beteiligungs-GbR. Die GmbH-Anteile werden zusammen mit den GbR-Anteilen unter ihrem gemeinen Wert an den Bruder veräußert. Muss die Veräußerung der GmbH-Anteile in einen voll entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden oder wird wie bei einer Betriebsveräußerung der gesamte Vorgang als entgeltlich behandelt (Einheitstheorie)?
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