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Sehr geehrte Damen und Herren, an unsere GmbH ist seit Jahren ein Grundstück durch eine Grundstücks GbR vermietet. Das Grundstück ist eine wesentliche Betriebsgrundlage. Aufgrund eines Erbfalls in der Grundstücks GbR ist der Grundstücksbesitzer und alleinige GmbH Gesellschafter nun personenidentisch. Hieraus entsteht die Betriebsaufspaltung.1. Zu welchem Wert wandert das Grundstück nun in das Betriebsvermögen? Bestehen hier Wahlrechte (Buchwert/Teilwert/gemeiner Wert)?2. Die Gesellschaftsanteile der GmbH werden durch die Betriebsaufspaltung ja zum Betriebsvermögen. auch hier die Frage zu welchem Wert die Gesellschaftsanteile in das Betriebsvermögen eingebracht werden können.
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