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Pkw,Besteuerung

Sachverhalt: Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer hat bisher einen BMW als Geschäftswagen. Seit März 2021 ist nun ein Hybridfahrzeug (Minicooper) hinzugekommen. Seine Ehefrau ist als Minijobberin mit 450 € angestellt. Der Minicooper wird auch gemäß Geschäftsführervertrag dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer zugerechnet, so dass der Geschäftsführer nun zwei Fahrzeuge hat. Im Privatbereich ist kein weiteres Fahrzeug. Die Ehefrau wird mit beiden Fahrzeugen auch im privaten Bereich fahren. Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Frage: Können beide Fahrzeuge dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer zugeordnet werden, so dass der Minijob i. H. v. 450 € der Ehefrau nicht in Gefahr ist?
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