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Werbungskosten,Vorauszahlung,§ 42 AO

Mein Mandant ist ein angestellter Chemiker. Er erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 EStG. Wir setzten jedes Jahr Aufwendungen eines Berufsverbandes in Höhe von 200 € als Werbungskosten an. Diese Kosten werden vom Finanzamt auch akzeptiert. Jetzt bietet der Berufsverband meinem Mandanten an, dass er mit einer Einmalzahlung von 1.200 € eine lebenslange Mitgliedschaft erwerben kann. Darf mein Mandant diese Einmalzahlung (in den Folgejahren fallen dann die Beiträge weg) auch als sofort abziehbare Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen?
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