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44-?-Freigrenze,Sachlohn

Arbeitgeber zahlt 44 € Aufladeguthaben für Arbeitnehmer. Ebenfalls erhält der Arbeitnehmer Essensgeld. Müssen diese beiden Beträge zusammengerechnet werden und übersteigen somit den steuerbegünstigten Sachbezug von 44 €? Oder sind dies zwei getrennte Sachverhalte?
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