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Spesen,§ 3 Nr. 16 EStG

Unsere Mandantin hat mit ihren Mitarbeitern eine Brutto-Lohnabrechnung mit Faktorvereinbarung. Beispiel: Ein Monteur verdient 3.000 € netto. Der Betrag setzt sich aus 2.000 € Lohn und 1.000 € Spesen zusammen. Wenn in einem Monat der Monteur jedoch nur für 800 € steuerfreie Spesen erhalten kann, wird die Differenz von 200 € als steuerpflichtige Spesen versteuert. Hat der Monteur in einem Monat mehr Spesen, als er für die 1.000 € benötigt, wird der Überhang der Spesen in einen Monat zurückgerechnet, in welchem die Spesen versteuert worden sind. Somit sind in diesem Monat der Rückrechnung die ursprünglich steuerpflichtigen Spesen wieder steuerfrei, und die Steuer wird somit vom Finanzamt wieder zurückgeholt. Ist es zulässig, diese Rückrechnung vorzunehmen, wenn dies alles bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres abgerechnet wird?
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