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Kindergeld,Homeoffice,Betriebsstätte

EM arbeitet für ein Schweizer Unternehmen (SU), welches in Deutschland (D) weder eine Betriebsstätte noch eine Tochtergesellschaft unterhält. Als Arbeitsort ist vertraglich D festgelegt. EM hat keinen Arbeitsplatz im Unternehmen in der Schweiz. EM fährt ca. einmal monatlich für einen Tag, ohne Übernachtung, in die Schweiz an den Firmenstandort zu Besprechungen. Die Tätigkeit wird sonst ausschließlich in Deutschland im Arbeitszimmer im Haus des EM ausgeführt. EM lebt mit Familie in D. Fragen: 1. Anspruch auf Kindergeld für die im Haushalt in Deutschland wohnenden Kinder? 2. Begründet SU durch EM in Deutschland eine Betriebsstätte? 3. Werbungskostenabzug der Kosten des Arbeitszimmers des EM?
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