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Baufahrzeug,Nutzung

Unser Mandant betreibt eine Reinigungsfirma und beschäftigt zwei Arbeitnehmer. Diesen stellt er ein Baufahrzeug zur Verfügung, das nicht für private Zwecke genutzt wird. Die zwei Arbeitnehmer teilen sich das Fahrzeug, Arbeitnehmer A holt damit jeden morgen Arbeitnehmer B ab und fährt anschließend zur Arbeit. Der geldwerte Vorteil des Fahrzeugs wird allerdings nur Arbeitnehmer A zugeschrieben. Arbeitnehmer B hat keine lohnsteuerlichen Nachteile daraus, obwohl er vom Fahrzeug profitiert. Arbeitnehmer A fährt 37 km, Arbeitnehmer B steigt auf die letzten 8 km der 37 km ein. Muss der geldwerte Vorteil auf beide Arbeitnehmer aufgeteilt werden?
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