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Arbeitslohn,Schenkung Anteile,Geschäftsführer

Es handelt sich um eine GmbH, die A und B zu je 50 % halten. Jetzt möchte C einen erweiterten Bereich/ein weiteres Geschäftsfeld für die GmbH eröffnen. A und B halten C für kompetent und erhoffen sich ein gutes Geschäft mit C, so dass sie bereit sind, C an der GmbH zu beteiligen. Sie möchten ihm jeweils 12,5 % schenken, so dass C dann 25 % hält, A und B je 37,5 %. A, B und C sind nicht familiär verbunden, alles fremde Dritte. Wir haben ja die erbschaftsteuerliche Verschonungsregelung, so dass hier – trotz fremder Dritter – nach unserer überschlägigen Berechnung keine SchenkSt anfallen würde. C soll anschließend (einen Monat später) als Geschäftsführer angestellt werden. Nach der Rechtsprechung wären ja Schenkungen von GmbH-Anteilen während des Anstellungsverhältnisses steuer- und SV-pflichtiger Arbeitslohn. Kann es ein Problem mit der kurzen zeitlichen Abfolge geben? Kann trotzdem eine Steuerlast entstehen?
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